Kanton Bern
Firma gründen im Kanton Bern
Kurz gesagt: Wer im Kanton Bern eine Firma gründet, hat mit drei kantonalen Stellen zu tun: der Ausgleichskasse (Ausgleichskasse des Kantons Bern) für die AHV, dem Handelsregister und der kantonalen Steuerverwaltung. Einzelfirmen müssen erst ab CHF 100'000 Umsatz ins Handelsregister – GmbH und AG entstehen erst mit dem Eintrag. Die Mehrwertsteuer läuft schweizweit über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Die zuständigen Stellen im Kanton Bern
- AHV · Ausgleichskasse
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Chutzenstrasse 10, 3007 Bern
- Handelsregister
Handelsregister des Kantons Bern
- Steuern
Steuerverwaltung des Kantons Bern
- Quellensteuer (Arbeitgeber)
Quellensteuer – Kanton Bern
Amtssprache: Deutsch, Französisch. Hauptort: Bern.
Schritt für Schritt nach Rechtsform
Einzelfirma
- Bei der Ausgleichskasse (Ausgleichskasse des Kantons Bern) als selbständig anmelden – mit Belegen wie Rechnungen, Verträgen oder Offerten. Gehörst du einem Berufsverband mit eigener Ausgleichskasse an, ist diese zuständig.
- Ins Handelsregister, sobald die Einzelfirma im letzten Geschäftsjahr CHF 100'000 Umsatz oder mehr erzielt hat. Darunter ist der Eintrag freiwillig.
- Unter CHF 500'000 Umsatz genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Belege zehn Jahre aufbewahren.
GmbH und AG
- Gründung mit öffentlicher Urkunde beim Notariat. Stammkapital der GmbH mindestens CHF 20'000, Aktienkapital der AG mindestens CHF 100'000.
- Eintrag ins Handelsregister des Kantons Bern – erst damit entsteht die Gesellschaft.
- Die Gesellschaft muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.
- Die wirtschaftlich berechtigten Personen ans neue Transparenzregister melden.
Die wichtigsten Fristen
Diese Fristen sind bundesrechtlich geregelt und gelten in allen Kantonen gleich:
| Was | Frist |
|---|---|
| AHV-Akontobeiträge (Selbständige) | spätestens am 10. Tag nach Quartalsende |
| MWST-Anmeldung (ab CHF 100'000 Umsatz) | innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht |
| MWST-Abrechnung und Zahlung | innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode |
| Generalversammlung GmbH und AG | innert 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres |
| Transparenzregister: AG mit eingeschränkter Revision | bis 1. März 2027 |
| Transparenzregister: übrige Gesellschaften mit eingeschränkter Revision | bis 1. April 2027 |
| Geschäftsbücher und Belege | 10 Jahre aufbewahren |
Mitarbeitende aus dem Ausland: Quellensteuer
Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz wohnen, unterliegen der Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie vom Lohn ab und rechnet periodisch mit der Steuerbehörde ab. Für Firmen im Kanton Bern ist die kantonale Quellensteuer-Stelle zuständig.
Weitere Kantone
Häufige Fragen
Wo melde ich mich im Kanton Bern bei der AHV an?
Bei der kantonalen Ausgleichskasse – Ausgleichskasse des Kantons Bern, Chutzenstrasse 10, 3007 Bern – oder bei der Ausgleichskasse deines Berufsverbands.
Muss meine Einzelfirma im Kanton Bern ins Handelsregister?
Erst wenn sie im letzten Geschäftsjahr CHF 100'000 Umsatz oder mehr erzielt hat. Darunter ist der Eintrag freiwillig. GmbH und AG werden immer eingetragen.
Gelten im Kanton Bern andere Regeln für die MWST?
Nein. Die Mehrwertsteuer ist eine Bundessteuer. Zuständig ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), nicht der Kanton.
Was gilt im Kanton Bern für Mitarbeitende aus dem Ausland?
Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen der Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie ab und rechnet mit der kantonalen Steuerbehörde ab.
Quellen
- Verzeichnis der kantonalen Ausgleichskassen (ahv-iv.ch)
- KMU-Portal des SECO: Kantonale Handelsregisterämter
- ESTV: Kantonale Steuerverwaltungen (Externe Steuerinformationen)
- ESTV: Quellensteuer
- Art. 931 OR – Eintragungspflicht
- Art. 10 MWSTG – Steuerpflicht
- Bundesamt für Justiz: Transparenzregister – Fragen und Antworten
- Merkblatt 2.02 – Beiträge der Selbstständigerwerbenden (Stand 1. Januar 2026)
Alle Angaben geprüft am 29. Oktober 2026.