Ratgeber
Einzelfirma gründen in der Schweiz – Schritt für Schritt
Kurz gesagt: Eine Einzelfirma entsteht in der Schweiz, sobald du allein auf eigene Rechnung zu arbeiten beginnst – einen Notar brauchst du nicht. Wichtig sind drei Dinge: ein Firmenname mit deinem Familiennamen, die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse und ab CHF 100’000 Umsatz der Eintrag ins Handelsregister sowie die Anmeldung bei der Mehrwertsteuer.
Was ist eine Einzelfirma?
Eine Einzelfirma (im Gesetz: Einzelunternehmen) ist die einfachste Rechtsform für Selbständige. Du führst das Geschäft allein, es gibt kein Mindestkapital, und die Gründung kostet kaum etwas. Dafür haftest du mit deinem ganzen Vermögen – auch mit dem privaten.
Schritt für Schritt zur eigenen Einzelfirma
1. Firmennamen wählen
Bei einer Einzelfirma muss dein Familienname im Firmennamen stehen, zum Beispiel «Muster Schreinerei» oder «Grafik Anna Muster». Ein Zusatz, der eine Gesellschaft andeutet, etwa «& Co.», ist nicht erlaubt. Auf Zefix siehst du, welche Namen im Handelsregister schon eingetragen sind.
2. Bewilligung prüfen
Einige Tätigkeiten brauchen eine Bewilligung, manche vom Bund, andere vom Kanton – etwa im Gesundheitsbereich. Kläre das vor dem Start bei der zuständigen Stelle.
3. Tätigkeit aufnehmen
Erstelle Offerten, gewinne erste Kundinnen und Kunden und stelle Rechnungen in deinem Namen. Diese Unterlagen brauchst du für den nächsten Schritt.
4. Bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden
Ob du als selbständig giltst, entscheidet die Ausgleichskasse, nicht das Handelsregister. Sie verlangt Belege, dass du schon tätig bist, zum Beispiel Rechnungen, Verträge oder Offerten. Melde dich in den ersten Monaten an – bei der kantonalen Ausgleichskasse oder bei der Kasse deines Berufsverbands. Mehr dazu: AHV-Anmeldung als Selbständige/r.
5. Versicherungen klären
Als Selbständige/r bist du nicht obligatorisch gegen Unfall versichert und nicht in einer Pensionskasse. Prüfe, welche Versicherungen du brauchst: Versicherungen für Selbständige.
6. Buchhaltung einrichten
Mit weniger als CHF 500’000 Umsatz reicht eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Belege bewahrst du zehn Jahre auf. Mehr dazu: Buchhaltung für Einzelfirmen.
7. Ab CHF 100’000 Umsatz: Handelsregister und MWST
- Handelsregister: Hat deine Einzelfirma im letzten Geschäftsjahr CHF 100’000 Umsatz oder mehr erzielt, musst du sie eintragen lassen. Darunter ist der Eintrag freiwillig.
- Mehrwertsteuer: Ab CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen pro Jahr wirst du MWST-pflichtig und meldest dich innert 30 Tagen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an.
Vor- und Nachteile auf einen Blick
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Kein Mindestkapital | Du haftest mit deinem Privatvermögen |
| Kaum Formalitäten, tiefe Kosten | Familienname muss im Firmennamen stehen |
| Weniger Verwaltungsaufwand als bei GmbH oder AG | Geschäfts- und Privateinkommen werden zusammen besteuert |
Unsicher, ob eine GmbH besser passt? Lies Einzelfirma oder GmbH – was passt zu mir?
Häufige Fragen
Brauche ich Startkapital für eine Einzelfirma?
Nein. Für eine Einzelfirma schreibt das Gesetz kein Mindestkapital vor. In der Praxis brauchst du aber etwas Geld für den Start, zum Beispiel für Material oder Werbung.
Muss ich meine Einzelfirma beim Handelsregister anmelden?
Erst wenn deine Einzelfirma in einem Geschäftsjahr CHF 100'000 Umsatz oder mehr erzielt. Darunter ist der Eintrag freiwillig.
Wann gelte ich als selbstständig bzw. selbständig?
Das entscheidet die AHV-Ausgleichskasse. Sie prüft zum Beispiel, ob du unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitest, das wirtschaftliche Risiko trägst und für mehrere Auftraggeber tätig bist.
Was ist der Unterschied zwischen Einzelfirma und Einzelunternehmen?
Keiner. Im Gesetz und beim Handelsregister heisst die Rechtsform «Einzelunternehmen», im Alltag sagt man meist «Einzelfirma».
Quellen
- KMU-Portal des SECO: Selbstständigkeit – ein Leitfaden
- Art. 931 OR – Eintragungspflicht ins Handelsregister
- Art. 945 OR – Firma des Einzelunternehmens
- Art. 10 und 66 MWSTG – Steuerpflicht und Anmeldung
- BSV: Ratgeber Sozialversicherungen für KMU (Stand 1. Januar 2026)
- KMU-Portal des SECO: Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens
- Kanton Zürich: Einzelfirma gründen
Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.