Ratgeber
Ab wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Kurz gesagt: Deine Einzelfirma muss ins Handelsregister, sobald sie im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens CHF 100’000 erzielt hat (Art. 931 OR). Darunter ist der Eintrag freiwillig. Ausgenommen sind freie Berufe und Landwirte, wenn sie kein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben.
Die Regel im Gesetz
Das Obligationenrecht sagt: Wer als natürliche Person ein Gewerbe betreibt, das im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 100’000 erzielt hat, muss sein Einzelunternehmen am Ort der Niederlassung ins Handelsregister eintragen lassen.
Das heisst für dich:
- Unter CHF 100’000 Umsatz pro Jahr: Kein Eintrag nötig. Du darfst dich aber freiwillig eintragen.
- Ab CHF 100’000 Umsatz in einem Geschäftsjahr: Eintrag ist Pflicht.
- Umsatz ist alles, was du deiner Kundschaft verrechnest – nicht der Gewinn.
Was der Eintrag bedeutet
Ein Eintrag bringt Rechte und Pflichten mit sich:
- Dein Firmenname ist im Handelsregister öffentlich sichtbar, zum Beispiel auf Zefix.
- Du unterstehst einer Buchführungspflicht und der Konkursbetreibung.
- Der Firmenname muss deinen Familiennamen enthalten.
Wo und wie?
Zuständig ist das Handelsregisteramt deines Kantons. Die Formulare für Einzelunternehmen findest du auf dessen Website. Für Schwyz, Zürich und Zug haben wir die Stellen zusammengestellt:
- Einzelfirma gründen im Kanton Schwyz
- Einzelfirma gründen im Kanton Zürich
- Einzelfirma gründen im Kanton Zug
Und die Mehrwertsteuer?
Die Grenze von CHF 100’000 gilt auch bei der MWST – aber nach eigenen Regeln. Mehr dazu: Ab wann bin ich MWST-pflichtig?
Häufige Fragen
Kann ich mich auch unter CHF 100'000 Umsatz eintragen?
Ja. Einzelunternehmen, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, haben das Recht, sich eintragen zu lassen.
Bin ich mit dem Handelsregistereintrag automatisch selbständig?
Nein. Ob du als selbständig giltst, entscheidet die AHV-Ausgleichskasse.
Wer ist von der Eintragungspflicht ausgenommen?
Angehörige der freien Berufe sowie Landwirte – sofern sie kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben.
Wo melde ich die Eintragung an?
Beim Handelsregisteramt deines Kantons, am Ort deiner Niederlassung. Die Formulare findest du auf der Website des Amts.
Quellen
- Art. 931 OR – Eintragungspflicht und Recht auf Eintragung
- Art. 945 OR – Firma des Einzelunternehmens
- Art. 957 OR – Pflicht zur Buchführung
- KMU-Portal des SECO: Selbstständigkeit – ein Leitfaden
- Zefix – Zentraler Firmenindex
Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.