Ratgeber
Welche Versicherungen brauche ich als Selbständige/r?
Kurz gesagt: Pflicht sind für Selbständige die AHV/IV/EO, der Anschluss an eine Familienausgleichskasse und die Krankenkasse – inklusive Unfalldeckung, wenn du keine Unfallversicherung nach UVG hast. Freiwillig, aber wichtig sind eine Unfallversicherung, ein Krankentaggeld und die Altersvorsorge über Pensionskasse oder Säule 3a. Gegen Arbeitslosigkeit kannst du dich nicht versichern.
Was als Angestellte/r automatisch lief
Als Angestellte/r warst du über deinen Arbeitgeber gegen Unfall versichert, in einer Pensionskasse und gegen Arbeitslosigkeit versichert. Als Selbständige/r fällt vieles davon weg – du entscheidest selbst und trägst die Verantwortung.
Übersicht
| Versicherung | Für Selbständige |
|---|---|
| AHV/IV/EO | Pflicht – du meldest dich selbst bei der Ausgleichskasse an |
| Familienausgleichskasse | Pflicht – Anschluss über deine Ausgleichskasse klären |
| Krankenkasse (Grundversicherung) | Pflicht – mit Unfalldeckung, wenn du nicht nach UVG versichert bist |
| Unfallversicherung nach UVG | Freiwillig |
| Krankentaggeld | Freiwillig |
| Pensionskasse (2. Säule) | Freiwillig |
| Säule 3a | Freiwillig, steuerlich begünstigt |
| Arbeitslosenversicherung | Nicht möglich |
Unfall
Selbständige mit Wohnsitz in der Schweiz können sich freiwillig nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichern, zum Beispiel bei der Suva oder bei einer anderen Versicherung. Hast du keine Unfallversicherung nach UVG, musst du dich bei deiner Krankenkasse gegen Unfall versichern. Bei einem Unfall erbringt die Krankenkasse dann die gleichen Leistungen wie bei einer Krankheit.
Krankheit
Bei Krankheit zahlt dir niemand Lohn. Eine Krankentaggeldversicherung zahlt ein Taggeld, wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Der Ratgeber des Bundesamts für Sozialversicherungen nennt sie «prüfenswert».
Altersvorsorge
- Pensionskasse: Für Selbständige nicht obligatorisch. Du kannst dich freiwillig versichern, etwa bei der Vorsorgeeinrichtung deines Berufsverbands oder bei der Auffangeinrichtung.
- Säule 3a: Ohne Pensionskasse darfst du bis 20 % deines Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36’288 pro Jahr. Mit Pensionskasse höchstens CHF 7’258 (Stand 2026).
Und für dein Geschäft?
Je nach Tätigkeit sind weitere Versicherungen sinnvoll, zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht. Welche du wirklich brauchst, hängt von deiner Branche ab. Dein Berufsverband kann dir sagen, was üblich ist.
Tipp: Hast du eine GmbH oder AG und arbeitest darin, giltst du als angestellt – dann sind Unfallversicherung und Pensionskasse obligatorisch. Mehr dazu: Einzelfirma oder GmbH?
Häufige Fragen
Bin ich als Selbständige/r gegen Unfall versichert?
Nicht automatisch. Selbständige sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert, können sich aber freiwillig nach UVG versichern. Ohne Unfallversicherung nach UVG musst du dich bei deiner Krankenkasse gegen Unfall versichern.
Muss ich als Selbständige/r in eine Pensionskasse?
Nein. Für Selbständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch. Du kannst dich freiwillig versichern.
Wie viel darf ich als Selbstständige/r in die Säule 3a einzahlen?
Ohne Pensionskasse bis 20 % deines Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 pro Jahr. Mit Pensionskasse höchstens CHF 7'258 pro Jahr (beides Stand 2026).
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn mein Geschäft nicht läuft?
Als Selbständige/r bist du nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Quellen
- BSV: Ratgeber Sozialversicherungen für KMU (Stand 1. Januar 2026)
- Merkblatt 2.02 – Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO (Stand 1. Januar 2026)
- Art. 4 UVG – Freiwillige Versicherung
- BAG: Unfallversicherung – wer kann sich freiwillig versichern?
- BAG: Ratgeber Die obligatorische Krankenversicherung (Ausgabe 2025)
- Suva: Unternehmerversicherung für Selbstständige
- KMU-Portal des SECO: Selbstständigkeit – ein Leitfaden
Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.