Ratgeber
Selbständig machen in der Schweiz – die Checkliste
Kurz gesagt: Wer sich in der Schweiz selbständig macht, lässt sich zuerst von der AHV-Ausgleichskasse als selbständig anerkennen. Danach kümmerst du dich um Versicherungen, Buchhaltung und Steuern. Handelsregister und Mehrwertsteuer werden ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr Pflicht.
Die Checkliste
Vor dem Start
- Rechtsform wählen. Die meisten starten mit einer Einzelfirma. Vergleich: Einzelfirma oder GmbH?
- Firmennamen festlegen. Bei einer Einzelfirma muss dein Familienname darin stehen.
- Bewilligung prüfen. Bestimmte Tätigkeiten und Berufe sind reglementiert – teils vom Bund, teils vom Kanton.
In den ersten Monaten
- Status bei der AHV anerkennen lassen. Melde dich bei der Ausgleichskasse an und lege Belege bei, etwa Rechnungen, Verträge oder Offerten. So geht’s
- Unfallversicherung klären. Selbständige sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Ohne Unfallversicherung nach UVG musst du die Unfalldeckung bei der Krankenkasse einschliessen.
- Krankentaggeld prüfen. Bei Krankheit zahlt dir niemand Lohn.
- Altersvorsorge planen. Die Pensionskasse ist für Selbständige freiwillig; die Säule 3a steht dir offen.
- Buchhaltung einrichten. Einnahmen, Ausgaben und Belege sauber festhalten – und zehn Jahre aufbewahren.
Laufend und jedes Jahr
- AHV-Akontobeiträge vierteljährlich bezahlen.
- Steuererklärung mit Jahresrechnung oder Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben einreichen.
- Umsatz prüfen: Ab CHF 100’000 im Jahr folgen Handelsregister und MWST.
Was die Ausgleichskasse prüft
Ob du als selbständig giltst, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall. Für eine selbständige Tätigkeit sprechen zum Beispiel:
- Du trittst mit einem Firmennamen auf und stellst Rechnungen in deinem Namen.
- Du trägst das wirtschaftliche Risiko, etwa für Investitionen oder offene Rechnungen.
- Du organisierst deine Arbeit selbst.
- Du arbeitest für mehrere Auftraggeber. Wer nur für einen einzigen arbeitet, gilt meist als angestellt.
Wenn du Personal anstellst
Selbständige dürfen Mitarbeitende anstellen. Dann kommen weitere Pflichten dazu: AHV-Abrechnung als Arbeitgeber/in, die Meldung bei einer Unfallversicherung und ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 (Stand 2026) die Pensionskasse.
Häufige Fragen
Muss ich mich schon vor dem ersten Auftrag anmelden?
Die Ausgleichskasse verlangt Belege, dass du deine Tätigkeit schon aufgenommen hast, zum Beispiel Rechnungen, Verträge oder Offerten. Empfohlen ist die Anmeldung in den ersten Monaten deiner Tätigkeit.
Bin ich als Selbständige/r gegen Arbeitslosigkeit versichert?
Nein. Selbständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Reicht ein Eintrag im Handelsregister, um als selbstständig zu gelten?
Nein. Den Status als selbständigerwerbend gibt dir die AHV-Ausgleichskasse. Der Handelsregistereintrag allein genügt dafür nicht.
Quellen
- KMU-Portal des SECO: Selbstständigkeit – ein Leitfaden
- Merkblatt 2.02 – Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO (Stand 1. Januar 2026)
- BSV: Ratgeber Sozialversicherungen für KMU (Stand 1. Januar 2026)
- Art. 931 und 957 OR – Handelsregister und Buchführung
- Art. 10 und 66 MWSTG – Steuerpflicht und Anmeldung
Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.