Ratgeber
Das erste Jahr als Selbständige/r – alle Fristen im Überblick
Kurz gesagt: Im ersten Jahr zählen vor allem diese Fristen: Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse in den ersten Monaten, AHV-Akontobeiträge jeweils bis zum 10. Tag nach Quartalsende und – falls du MWST-pflichtig wirst – die Anmeldung bei der ESTV innert 30 Tagen. Danach kommen jedes Jahr Steuererklärung, AHV-Abrechnung und die Prüfung deines Umsatzes.
Der Fahrplan für dein erstes Jahr
| Wann | Was | Stelle |
|---|---|---|
| In den ersten Monaten | Als selbständig anmelden, mit Belegen | AHV-Ausgleichskasse |
| Innert 30 Tagen ab Beginn der MWST-Pflicht | MWST-Anmeldung (ab CHF 100’000 Umsatz) | ESTV |
| 10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar | AHV-Akontobeiträge bezahlen | AHV-Ausgleichskasse |
| 60 Tage nach jedem Quartal | MWST abrechnen und bezahlen (falls pflichtig) | ESTV |
| Nach Ende des Geschäftsjahres | Umsatz prüfen: ab CHF 100’000 Eintrag ins Handelsregister | Handelsregisteramt |
| Nach Ende des Geschäftsjahres | Jahresrechnung oder Aufstellung erstellen | du selbst / Treuhand |
| Frist gemäss Kanton | Steuererklärung mit Beilagen einreichen | kantonale Steuerverwaltung |
Jedes Jahr wieder
- AHV: Nach der Steuerveranlagung setzt die Ausgleichskasse deine definitiven Beiträge fest. Eine Nachzahlung musst du innert 30 Tagen bezahlen.
- Einkommen melden: Ändert sich dein Einkommen stark, informierst du die Ausgleichskasse sofort – das vermeidet Verzugszinsen.
- Steuererklärung: mit Jahresrechnung oder Aufstellungen über Einnahmen, Ausgaben, Vermögenslage sowie Privatentnahmen und -einlagen.
- Grenzen prüfen: Handelsregister und MWST ab CHF 100’000 Umsatz.
- Belege: zehn Jahre aufbewahren.
Verzugszinsen vermeiden
Bei der AHV werden Verzugszinsen von 5 % pro Jahr erhoben – unabhängig von einem Verschulden oder einer Mahnung. Bezahlt gilt ein Betrag erst, wenn er auf dem Konto der Ausgleichskasse eingegangen ist.
Damit du keine Frist verpasst
Diese Liste ist allgemein. Was für dich gilt, hängt von Rechtsform, Kanton und Umsatz ab. Taktova soll dich nach dem geplanten Start im 2. Quartal 2027 an jede dieser Fristen erinnern – passend zu deiner Firma. Trag dich auf die Warteliste ein, dann erfährst du als Erste/r davon.
Häufige Fragen
Wann muss ich die AHV-Akontobeiträge bezahlen?
Vierteljährlich, spätestens am 10. Tag nach Quartalsende – also bis 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?
Die Frist legt deine kantonale Steuerverwaltung fest. Sie steht auf den Unterlagen zur Steuererklärung.
Was passiert, wenn ich eine AHV-Frist verpasse?
Es wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr fällig – unabhängig von einem Verschulden oder einer Mahnung.
Quellen
- Merkblatt 2.02 – Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO (Stand 1. Januar 2026)
- Art. 14 und 66 MWSTG – Beginn der Steuerpflicht und Anmeldung
- Art. 35, 71 und 86 MWSTG – Abrechnung und Zahlung
- Art. 931 und 958f OR – Handelsregister und Aufbewahrung
- Art. 125 und 126 DBG – Steuererklärung und Aufbewahrung
- KMU-Portal des SECO: Selbstständigkeit – ein Leitfaden
Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.