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Geschäftskonto für Einzelfirmen – brauche ich das?

Stand: · Aktualisiert: · Autor: Fabian Itten

Kurz gesagt: In den Bestimmungen zur Buchführung im Obligationenrecht steht keine Pflicht für ein separates Geschäftskonto. Du musst aber Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage festhalten und Privates sauber vom Geschäftlichen trennen. Ein eigenes Konto für die Firma macht das deutlich einfacher.

Was das Gesetz verlangt

Eine Einzelfirma mit weniger als CHF 500’000 Umsatz muss über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen. Dabei gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss – unter anderem:

  • vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung,
  • ein Beleg für jede Buchung,
  • Nachprüfbarkeit.

Für die Steuererklärung brauchst du zudem Aufstellungen über Privatentnahmen und Privateinlagen.

Warum Trennung so wichtig ist

Das KMU-Portal des Bundes hält fest: Privates und Geschäftliches muss sauber auseinandergehalten werden. Private Lebenshaltungskosten dürfen nicht über das Geschäft laufen. Bei gemischt genutzten Dingen – etwa einem Auto – braucht es eine anteilige Aufteilung.

Was ein eigenes Konto bringt

  • Du siehst auf einen Blick, was dein Geschäft einnimmt und ausgibt.
  • Die Buchhaltung wird einfacher: Fast jede Bewegung auf dem Konto ist geschäftlich.
  • Privatentnahmen und -einlagen werden klar sichtbar.

Ob es ein spezielles «Geschäftskonto» einer Bank sein muss oder ob ein zweites Privatkonto reicht, hängt von den Bedingungen deiner Bank ab.

Wichtig zu wissen

Auch mit separatem Konto bleibt eine Einzelfirma rechtlich mit dir verbunden: Du haftest mit deinem ganzen Vermögen. Das Konto trennt die Buchhaltung, nicht die Haftung. Wer die Haftung begrenzen will, braucht eine andere Rechtsform: Einzelfirma oder GmbH?

Häufige Fragen

Darf ich mein Privatkonto für die Einzelfirma nutzen?

Die Bestimmungen zur Buchführung im Obligationenrecht nennen keine Pflicht für ein separates Bankkonto. Du musst aber Einnahmen, Ausgaben und deine Vermögenslage nachvollziehbar festhalten und Privates sauber vom Geschäftlichen trennen.

Was sind Privatentnahmen und Privateinlagen?

Geld oder Waren, die du privat aus dem Geschäft nimmst (Entnahme) oder ins Geschäft einbringst (Einlage). Sie gehören in die Aufstellungen, die du der Steuererklärung beilegst.

Braucht eine GmbH ein Geschäftskonto?

Bei der Gründung einer GmbH wird für das Stammkapital ein Sperrkonto eröffnet. Danach wird das Geld auf das Geschäftskonto überwiesen.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.