Ratgeber
Impressum und Datenschutzerklärung für Einzelfirmen – was muss rein?
Kurz gesagt: Bietest du über deine Website Leistungen oder Produkte an, verlangt das Gesetz klare Angaben zu deiner Identität und eine Kontaktadresse inklusive E-Mail (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). Sammelst du Personendaten – etwa über ein Formular oder eine Webanalyse –, musst du darüber informieren (Art. 19 DSG). Das geschieht im Impressum und in der Datenschutzerklärung.
Impressum: was das UWG verlangt
Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss laut Gesetz unter anderem:
- klare und vollständige Angaben über seine Identität machen,
- eine Kontaktadresse einschliesslich E-Mail angeben.
Für den Online-Verkauf verlangt das Gesetz zusätzlich Hinweise zu den Schritten bis zum Vertragsabschluss, eine Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren, und eine Bestellbestätigung per E-Mail.
Bei einer Einzelfirma gehört in die Angaben zur Identität immer die Inhaberin oder der Inhaber – der Firmenname enthält ja ohnehin den Familiennamen.
Datenschutzerklärung: was das DSG verlangt
Beschaffst du Personendaten, musst du die betroffenen Personen angemessen informieren. Mindestens nennst du:
- deine Identität und Kontaktdaten,
- den Zweck, wofür du die Daten bearbeitest,
- gegebenenfalls die Empfänger der Daten, zum Beispiel deinen Hosting-Anbieter oder dein Newsletter-Tool,
- und wenn Daten ins Ausland gehen: in welche Länder und mit welchen Garantien.
Typische Fälle auf einer kleinen Website: Kontaktformular, Newsletter, Webanalyse, eingebettete Karten oder Videos, Online-Terminbuchung.
Praktische Schritte
- Liste auf, welche Dienste deine Website nutzt (Hosting, Formular, Analyse, Newsletter, Zahlung).
- Halte fest, welche Daten dabei anfallen und wohin sie gehen.
- Schreibe Impressum und Datenschutzerklärung so, dass sie genau zu deiner Website passen – keine Dienste nennen, die du nicht nutzt, und keine vergessen.
- Verlinke beide Seiten auf jeder Seite deiner Website, zum Beispiel in der Fusszeile.
- Prüfe die Texte, sobald du einen Dienst neu einbaust oder entfernst.
Für Fragen im Einzelfall wende dich an eine Fachperson oder informiere dich beim EDÖB.
Häufige Fragen
Brauche ich als Einzelfirma ein Impressum?
Wer online Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss klare und vollständige Angaben über seine Identität und Kontaktadresse einschliesslich E-Mail machen (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG). Bei einer Einzelfirma ist das immer die Inhaberin oder der Inhaber.
Brauche ich eine Datenschutzerklärung?
Wenn du Personendaten beschaffst – zum Beispiel über ein Kontaktformular, einen Newsletter oder eine Webanalyse – musst du die betroffenen Personen angemessen informieren (Art. 19 DSG). Das geschieht meist in einer Datenschutzerklärung.
Wo kann ich mich zum Datenschutz informieren?
Beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) auf edoeb.admin.ch.
Quellen
- Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG – Angaben im elektronischen Geschäftsverkehr
- Art. 19 DSG – Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
- Art. 945 OR – Firma des Einzelunternehmens
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Alle Angaben geprüft am 25. Oktober 2026.